Bilz - Statuten
Art. 1 Name
Der "Bilz-Wander-Club" ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein im
Sinne von Art. 60 ff des ZGB.
Art. 2 Zweck
Zweck ist die Freizeit sinnvoll und kreativ zu gestalten.
Art. 3 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können alle werden, welche sich für den Vereinszweck
einsetzen wollen.
Die Anmeldung kann durch bezahlte Bierrunden erkauft werden.
Ein Vereinsaustritt ist nicht möglich.
Art. 4 Mittel
Die finanziellen Mittel bestehen aus den
freiwilligen Beiträgen von Mitgliedern und den
Beiträgen Dritter.
Art. 5 Frauen
Auf der alljährlichen Bilz-Tour darf keine mit
einem "Bilzni" verheiratete, verlobte oder
anvertraute Frau die Tour begleiten.
Art. 6 Nachtruhe
Auf der Bilz-Tour nicht vor 22.00 Uhr! In Extremfällen kann der "Altenrat" über
eine Ausnahmeregelung entscheiden.
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